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Organisatorisches: Die Übernahme einer Patenschaft kann formlos telefonisch oder schriftlich beim Internationalen Hilfsfonds e.V. beantragt werden. Soweit möglich, berücksichtigen wir gerne Ihre Wünsche bezüglich des Geschlechts des Kindes und des Projektlandes bzw. Projekts, in dem das Kind betreut wird. Internationaler Hilfsfonds e.V. |
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Der Beitrag Der Patenschaftsbeitrag beträgt monatlich 25,- EURO; er kann monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich
beglichen werden. Alle Spenden an den Internationalen Hilfsfonds e.V.
sind steuerabzugsfähig. |
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Kündigung einer Patenschaft Eine Patenschaft kann jederzeit telefonisch oder
schriftlich zum Monatsende gekündigt werden.
Wir fühlen uns aber verpflichtet, den uns anvertrauten Kindern auch
dann Hilfe zu leisten, wenn der Pate seine Patenschaft kündigt. Das
ist eine schwere, aber notwendige Aufgabe. |
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Die Dauer Grundlegendes Ziel einer Patenschaft ist es, dem Patenkind eine abgeschlossene
Basisausbildung zu ermöglichen. Im Normalfall dauert eine Patenschaft deshalb bis zu diesem Zeitpunkt.
Unter bestimmten Umständen kann eine Patenschaft aber auch vorzeitig enden, beispielsweise, wenn die Familie
des Patenkindes wegzieht, wenn das Kind seine Ausbildung abbricht, oder
eine Familie keine Unterstützung mehr benötigt. Als Pate werden
Sie von uns in jedem Fall über die Beendigung der Patenschaft informiert, |
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Die Erstinformation Bei der Übernahme einer Patenschaft wird Ihnen Ihr persönliches
Patenkind mit einer Kurzbeschreibung seiner Lebenssituation und seines
Photos vorgestellt. Auch über das Projekt, in dem Ihr Patenkind betreut
wird, erhalten Sie Informationen. |
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Der Jahresbericht Als Pate erhalten Sie jährlich einen Bericht und ein neues Photo
Ihres Patenkindes. Die jährlichen Berichte haben jeweils einen thematischen
Schwerpunkt, der Sie auch über die allgemeinen Lebensbedingungen
des Landes, in dem Ihr Patenkind lebt, und über die Sitten und Gebäuche
dort informieren soll. Erwähnung finden in diesen Berichten auch
die jeweiligen Projektfortschritte, die im vorangegangenen Jahr erreicht
wurden. |
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Korrespondenz mit dem Patenkind Es ist möglich, mit Ihrem Patenkind in Briefkontakt zu treten. Die
Weiterleitung der Post erfolgt drei- bis viermal jährlich über
unser Büro. Ein entsprechendes Informationsblatt mit genauen Hinweisen
erhalten Sie zusammen mit den Unterlagen des Kindes bei Übernahme
der Patenschaft. |
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